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Honorar

Die Abrechnung meiner Dienstleistungen erfolgt auf Stundenbasis. Der Mindesteinsatz umfasst min. 2 zusammenhängende Stunden. Staatliche Unterstützung gibt es bereits ab dem Pflegegrad 1.

Staatliche Unterstützung


20% der entstehenden Kosten (max. 4.000 € im Jahr) können im Rahmen ihrer Steuererklärung erstatten werden. Alternativ, wird die Betreuung durch Angehörige organisiert, können diese die Erstattung im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen (§35a EStG)

 

Die Pflegekassen übernehmen jedoch im Rahmen der niederschwelligen Betreuungs-und Entlastungsangebote und Verhinderungspflege bestimmte Beträge, so dass Sie der Service unter bestimmten Voraussetzungen  gar nichts kostet. Ich berate Sie gern und organisiere für Sie die Formulare und Beantragung der Mittel bei Ihrer Pflegekasse.

KONDITIONEN

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